Wofür bekommt man Schmerzensgeld?

Mit dem Schmerzensgeldanspruch sollen immaterielle Schäden - also Schäden nicht vermögensrechtlicher Art - wieder gut gemacht werden. Das bedeutet, dass das Opfer für einen Schaden der eigentlich durch Geldzahlung nicht ausgeglichen werden kann, dennoch eine finanzielle Entschädigung erhält. Mit der Zahlung des Schmerzensgeldes soll gleichzeitig das Opfer für seine körperlichen und seelischen Schmerzen entschädigt werden und gleichzeitig Genugtuung durch die Sühne des Täters erfahren.

Das Gesetz sieht vor, dass ein Schmerzensgeld in Fällen der Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit, der sexuellen Selbstbestimmung oder auch in schweren Fällen der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts gezahlt werden soll.

Wie wird der Schmerzensgeldanspruch durchgesetzt?

Das Opfer einer Straftat kann auf verschiedenen Wegen seinen Schmerzensgeldanspruch durchsetzen.

Derjenige der durch eine Straftat verletzt wurde, kann sich dem Strafverfahren gegen den Täter als Nebenkläger anschließen und/oder sein Schmerzensgeld im Adhäsionsverfahren einklagen.

Alternativ kann der Verletzte aber auch völlig unabhängig vom einem eventuellen Strafprozess im Zivilverfahren gegen seinen Schädiger tätig werden: Auch wenn z.B. keine Anklage erhoben worden ist, kann der Verletzte dennoch gegen den Schädiger im Zivilprozess klagen und z.B. seinen Anspruch auf Schmerzensgeld dort geltend machen.

Wie hoch ist der Schmerzensgeldanspruch?

Die Festlegung der Höhe eines angemessenen Schmerzensgelds ist nicht ganz einfach. Entscheidend für die Höhe ist natürlich in erster Linie die Stärke der Verletzung. Jedoch spielen noch eine größere Anzahl weiterer Faktoren wie z.B. auch die Schutzwürdigkeit des Opfers und die zur Sühne der Tat in Hinblick auf den Täter angemessene Höhe eine Rolle.

Meist wird bei der Bemessung der Höhe des Schmerzensgeldes im konkreten Fall eine Schmerzensgeldtabelle herangezogen: Es wird also verglichen, in welchen ähnlich gelagerten Fällen die Gerichte welche Schmerzensgelder zuerkannt haben.

Um Ihnen eine grobe Richtschnur an die Hand zu geben, finden Sie unter diesem Beitrag eine Auflistung einzelner Entscheidungen mit der jeweils ausgeurteilten Schmerzensgeldhöhe. Hierbei lässt sich erkennen, dass in älteren Urteilen häufig niedrigere Beträge zuerkannt wurden, als in neueren. Es gibt eine Tendenz in der Rechtsprechung, nach welcher die Gerichte in neueren Entscheidungen höhere Schmerzensgelder zubilligen als in älteren.

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