nebenklage
die nebenklage ermöglicht es dem opfer einer straftat auf den ablauf des strafprozesses gegen den schädiger einfluss zu nehmen. durch die nebenklage kann der geschädigte aktiv auf das verfahren einwirken, statt nur als zuschauer daneben zu stehen.
unterstützung
als opfer einer straftat stellt ihnen das gesetz mehrere möglichkeiten zur verfügung um aus der opferrolle herauszutreten und mit den waffen des rechtsstaats zurückzuschlagen. rechtsanwältin für opferrecht tornow steht ihnen hierbei als erfahrener und verlässlicher partner zur seite.
schmerzensgeld
opfer einer straftat haben häufig einen anspruch auf schmerzensgeld gegen ihren schädiger. hierdurch soll ein ausgleich für schäden geschaffen werden, die sich nicht ohne weiteres in geld bemessen lassen.
3 Fragen, die Sie sich als Opfer einer Straftat stellen sollten
Beantworten Sie mindestens eine dieser drei Fragen mit "ja"? Dann ist ein Opferanwalt der richtige Ansprechpartner für Sie. Informieren Sie sich über Ihre rechtlichen Möglichkeiten.
Durch Straftaten wie Betrug und Diebstahl aber auch z.B. Sachbeschädigung entstehen dem Opfer häufig große finanzielle Schäden.
Dem Geschädigten stehen im Anschluss an die Straftat verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um sich seinen Schaden vom Täter ersetzen zu lassen. Das Opfer kann sich einerseits dem Strafprozess mit einem Adhäsionsantrag anschließen, oder andererseits seinen Schadensersatzanspruch im Zivilprozess geltend machen.
Bei der Auswahl der richtigen Strategie wird Sie Ihr Opferanwalt beraten.
Vor allem durch Körperverletzungen wie Schläge, Tritte oder gar Köperverletzungen mit Waffen werden Schmerzen und Verletzungen verursacht. Hierdurch entsteht dem Opfer häufig ein Schaden, welcher finanziell nicht zu bemessen ist. Dieser immaterielle Schaden soll mit Hilfe eines Schmerzensgeldes abgegolten werden.
Ein solches Schmerzensgeld können die Gerichte nicht nur bei körperlichen Schmerzen sondern z.B. auch bei Persönlichkeitsverletzungen - wie etwa bei der unerlaubten Veröffentlichung von privaten Fotos - zusprechen.
Bei der Bezifferung der Höhe des Schmerzensgeldes in Ihrem konkreten Fall hilft Ihnen ein erfahrener Opferanwalt.
Das wichtigste Mittel das die Strafprozessordnung bietet um als Geschädigter Einfluss auf das Gerichtsverfahren des Täters zu nehmen ist die Nebenklage.
Wenn das Opfer als Nebenkläger zugelassen ist hat er bzw. sein Anwalt z.B. die Möglichkeit selbst Zeugen zu bennen, Zeugen und den Angeklagten zur Tat zu befragen und auch Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Die Nebenklage ist z.B. bei Straftaten wie Körperverletzung, Vergewaltigung, sexuellem Missbrauch, Totschlag oder auch für Stalkingopfer zulässig.
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, sollten Sie rechtzeitig einen auf dem Gebiet des Strafrechts und der Opfervertretung erfahrenen Rechtsanwalt aufsuchen.
Dieser kann Ihnen verschiedene Möglichkeiten aufzeigen um Ihre Rechte mit größtmöglicher Effektivität durchzusetzen.
Insbesondere auf dem Weg zum Erhalt von Schadensersatz oder Schmerzensgeld gibt es unterschiedliche Vorgehensweise. Um sich die größtmögliche Handlungsbreite zu bewahren ist es wichtig, nicht erst den Ausgang des Strafverfahrens gegen den Täter abzuwarten. Ein auf diesem Gebiet erfahrener Rechtsanwalt wird sich für Sie in dieses Verfahren miteinklinken. Ist der Täter rechtskräftig verurteilt muss Ihr Schadensersatzanspruch in der Regel im zivilrechtlichen Verfahren geltend gemacht werden.
Rechtsanwältin Tornow hilft Ihnen in jedem Stand des Verfahrens die für Sie besten rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen.